Aktive Sterbehilfe als Chance 29. November 2008
Posted by frischmax in Deutschland, Gesellschaft, Medien, Nachgedacht.Tags: ärtzlich assistierter Suizid, Belgien, Euthanasie, Niederlande, Sterbehilfe, Suizid, Tod
trackback
58 Prozent der Deutschen befürworten die Möglichkeit, das Leben schwerkranker Menschen auf deren Wunsch hin zu beenden. Das ergab die letzte repräsentative Umfrage der Allensbacher Meinungsforscher zu diesem Thema. Bei einer Einschränkung des Begriffs auf den durch einen Arzt assistierten Suizid stimmen laut TNS Forschung sogar 69 Prozent der Legalisierung aktiver Sterbehilfe zu. Trotz der großen Zustimmung, die beide Definitionen erhalten: Gerade die möglichen Folgen eines zu weit gefassten Begriffs sind es, die die Gegner der aktiven Sterbehilfe beschäftigen. Deshalb ist es umso wichtiger klarzustellen, was damit eigentlich gemeint ist. Die meisten Befürworter halten sich dabei an das niederländische Beispiel: Aktive Sterbehilfe gibt es dort als angewandten Begriff nicht, das Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung umfasst vielmehr alle legalen Formen der Lebensbeendigung. Darunter fällt auch der ärztlich assistierte Suizid, der auch in Deutschland legalisiert werden sollte.
Bisher macht sich ein Arzt, der einen Patienten auf dessen Wunsch hin durch Verabreichung eines tödlich dosierten Medikaments tötet, der „Tötung auf Verlangen“ schuldig. Das ist ein Straftatbestand (im Gegensatz zur Beihilfe zur Selbsttötung), und auch in den Niederlanden ist es das weiterhin. Jedoch sind Ärzte dort, wenn sie sich an genaue Vorgaben halten, von einer Strafe ausgenommen. Genau diese Regelung kann der durchaus berechtigten Sorge, bei einer Legalisierung würden auch Morde unter die aktive Sterbehilfe fallen, entgegenwirken. Gerade die kirchlich-religiöse Seite befürchtet außerdem einen Dammbruch für klassische christlich-europäische Werte, „die Unantastbarkeit der Würde des Lebens“ ginge verloren, mahnte der evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU im Jahr 2002. Doch auch diese Angst ist, betrachtet man die praktische Umsetzung des ärztlich assistierten Suizids in Belgien und den Niederlanden, unbegründet: Nur schwer kranke Menschen, die aus individueller wie fachlicher Sicht keine Hoffnung auf eine Besserung mehr haben, können überhaupt Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die aktive Sterbehilfe wiederum richtet sich nur an die kleinere Gruppe derer, für die auch palliative Methoden keine Leidensminderung mehr darstellen. Wenn Menschen nach ausgiebiger Beratung und Information durch Ärzte – auch das schreibt der niederländische Gesetzestext vor – den Entschluss fassen, ihr Leben beenden lassen zu wollen, so ist das völlig legitim. Für einen humanen Tod besteht dort dann die letzte Alternative in Form des assistierten Suizids – jedoch nur, wenn ein ausdrücklicher Wille und das Urteil eines zweiten Arztes vorliegen. Ist der Sterbefall gemeldet muss eine Kontrollkommission das sorgfältige Handeln des Arztes bestätigen, nur dann wird von juristischen Schritten abgesehen. Diese Vorgaben sind so aufwändig wie notwendig, nur so werden die Quellen für Fehler und Möglichkeiten des Missbrauchs auf ein Minimum reduziert. Übrigens führt die Komplexität des Verfahrens dazu, dass die Sterbehilfe nur in etwa einem Drittel der Fälle überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Insgesamt ist die Zahl der Sterbefälle durch aktive direkte Sterbehilfe seit In-Kraft-treten des Gesetztes 2001 rückläufig: Gegenüber 3500 Menschen im Jahr 2001, ließen 2005 nur noch 2325 Patienten ihr Leben durch einen Arzt beenden. Als Gewissheit ist diese Möglichkeit aber weiterhin wichtig, wissen sie doch um die Möglichkeit, einem unerträglichen Leidensweg entkommen zu können. Mit dem Leidensweg befassen sich auch die Gegenstimmen aus der Hospizbewegung. Wie die Förderer der Palliativmedizin verweisen sie auf die umfassenden Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie. Mit Blick auf Roger Kuschs Sterbemaschine und Firmen wie Dignitas verweisen sie auf die Leidenslinderung, die einen natürlichen Tod ohne oder mit wenig Schmerzen in Opposition zur aktiven Sterbehilfe rückt. Allerdings ist genau diese Opposition ein Fehlschluss. Im Gegenteil: Aktive Sterbehilfe und die Schmerztherapie ergänzen sich sozusagen. Die Statistik nennt Krebskranke als größte Gruppe derjenigen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Gerade bei Krebskrankheiten ist aber die Palliativmedizin oft sehr früh im Krankheitsverkauf gefordert. Während aber für die größte Gruppe von Patienten der Tod im Krankheitsverlauf durch die Schmerztherapie möglich wird, gibt es auch Patienten, denen mit Medikamenten das sterbe und seelische Leiden nicht mehr erträglich gemacht werden kann. So ist es nur logisch, dass das Belgische Gesetz den Ausbau der Palliativmedizin mit zur Voraussetzung für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe erklärt hat. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die Leiden zu mindern, so dass Patienten den Tod als Option vielleicht nicht mehr wählen müsse. Nur bei den allerschwersten Fälle soll und kann der ärztlich assistierte Suizid die letzte Möglichkeit des humanen Sterbens sein. Denn das ist ein Recht, dass nicht für jeden offensichtlich ist. Angesichts des „Rechts auf ein würdevolles Leben“ sollte man aber entweder den Sterbeprozess mit einbeziehen, oder aber ausdrücklich daneben stellen. Verwunderlich ist indes, dass auch hier wieder irrationale weltanschauliche Gründe gegen den ärztlich assistierten Suizid angeführt werden. Da wird Sterbenskranken unterschwellig Feigheit angekreidet, wird auf das Leiden Christi verwiesen und das das Leiden zum Leben gehöre. Die holländische Bischofskonferenz hält das in die Hand nehmen des eigenen Leidens für nicht vereinbar mit der Macht Gottes über das menschliche Leben. Aber auch weniger gläubige Menschen sehen im selbst verfügten Tod zuweilen Egoismus oder Verantwortungslosigkeit gegenüber den Mitmenschen. Verantwortungslos sind diese Standpunkte, nicht aber Menschen, die sich nach reiflicher Überlegung für den Tod entscheiden. Auch die Entscheidung für den Tod, die heutzutage eine beinahe täglich aufkommende Thematik ist, wird in Frage gestellt. Manche Gegner sehen die Aktualität des freiwilligen Tods in unserer Gesellschaft begründet. Der Individualismus der Moderne oder gar der Egoismus der Patienten müssen herhalten, um aktive Sterbehilfe zu verdammen. Es gehört schon einiges dazu, einem schwer Kranken zu erklären, er ziehe sich quasi vorzeitig aus der Affäre. Deshalb möchte ich auf diese Unterstellungen nicht weiter eingehen. Indes, mit unserer Gesellschaft und Zeit hat die Aktualität von Sterbehilfe nur bedingt zu tun. Freilich, wir werden immer älter und wollen immer länger jung bleiben, gleichzeitig treten mit zunehmendem Alter Krankheiten auf, die es früher nicht so häufig gab. Trotzdem haben den Begriff Euthanasie bereits die Griechen erfunden. Ein grundsätzliches Interesse an einem würdevollen Lebensende bestand also schon damals. Allerdings zeigt die Praxis in Sparta, für minderwertig erachtete Säuglinge zu töten oder auszusetzen, das die Missbrauchsgefahr schon damals groß war. Mit dem Eid des Hippokrates kam sozusagen die Leidensminderung hinzu, die den „guten Tod“ durch Ärzte aber verbot. Und im Hinblick auf den Schwerpunkt der Medizin, Leben zu erhalten, ist das vollkommen richtig. Erst die Nationalsozialisten missbrauchten Euthanasie in so einer abscheulichen Art und Weise, das der Begriff noch für lange Zeit negativ besetzt sein wird. Allerdings ist der „ärztlich assistiere Suizid“ aufgrund der engeren Definition ohnehin besser geeignet.
Festzuhalten ist: Gegnern wie Befürwortern geht es (hoffentlich) um das Wohl der Patienten. Und genau deswegen ist eine gesetzliche Regelung der aktiven Sterbehilfe auf Dauer unumgänglich. Die meisten Gegenargumente rühren von Ängsten und Befürchtungen, die einzig und allein genaue Vorgaben und Kontrollinstanzen unnötig machen können. Eine Kommerzialisierung des Sterbens, die Tötung auch heilbar kranker aus ökonomischen Gründen, das Beseitigen von Verwandten unter dem Deckmantel der aktiven Sterbehilfe sind so weitestgehend ausgeschlossen. Und auch die Hospizbewegung muss sich eigentlich keine Sorgen machen. Im Gegenteil: In den Niederlanden gibt es mehr Patienten, die sich palliativ behandeln lassen, als je zuvor. Offensichtlich gibt die Gewissheit, dem Leiden gegebenenfalls ein selbst bestimmtes Ende geben zu können, den Kranken Kraft. Diese Erfahrungen gibt es auch in Belgien und dem US-Bundesstaat Oregon, die ebenfalls Gesetze haben, die den ärztlich assistierten Suizid straffrei handhaben können. Das selbstbestimmte Sterben hat eben nicht automatisch die berühmte „slipery slope“ zur Folge, und die genannten Beispiele zeigen, dass sich ärztliches Handeln für das Leben und für das Sterben nicht ausschließen müssen, sondern sich ergänzen können.

Kommentare»
No comments yet — be the first.